Impressum
Almenwelt Lofer
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Lofer 275 5090 Lofer ÖSTERREICH
Tel: +43 (0)6588 8450-0E-Mail:
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Grubhof 575092 St. Martin bei Lofer E-Mail:
HAFTUNG:
VERFÜGBARKEIT DER UNTERKÜNFTE:
LINKS UND VERWEISE:
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Allgemeine Geschäfts- und Tarifbedingungen der Bergbahn Lofer GmbH Kurz „AGB“
VORBEMERKUNG
1. Die Bergbahn Lofer GmbH, auch Almenwelt Lofer genannt, bietet verschiedene Tickets für die Benützung der zur GmbH gehörenden Liftanlagen und der 3-Länder-Freizeit-Arena sowie SuperSkiCard und Kitzbüheler Alpen Sommercard an.
2. Zur Regelung der vertraglichen Beziehung – zwischen den Kunden und dem verkaufenden Unternehmen – in Zusammenhang mit diesen Angeboten – werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) vereinbart.
3. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Bergbahn Lofer GmbH ihre Anlagen und Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig betreibt.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
4. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Abweichende AGB von Ihnen gelten nur, wenn dies von uns zuvor schriftlich bestätigt wurde.
5. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald wir diese entweder auf der Webseite unter www.almenwelt-lofer.com veröffentlicht, oder sie auf sonstige Weise zugänglich gemacht haben und gelten für alle Rechtsgeschäfte, welche nach Inkrafttreten der AGB abgeschlossen wurden.
6. Sie dürfen Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten. Ein Weiterverkauf oder eine sonstige Übertragung von Tickets an Dritte ist nicht zulässig.
PREISE
7. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Informations- oder Werbungsmaterialien sowie auf unserer Website sind unverbindlich.
8. Informationen zu Preisen und Leistungsumfang bekommen Sie auf Anfrage an unseren Kassen.
TICKET UND RÜCKVERGÜTUNG
9. Tickets werden sowohl vor Ort an den Kassen der Bergbahn Lofer GmbH sowie im Online-Ticketshop verkauft, wobei im Online-Ticketshop eine kleinere Auswahl der angebotenen Tickets zur Verfügung steht.
10. Die Leistungen, zu denen das jeweilige Ticket berechtigt, werden von der Bergbahn Lofer GmbH bzw. von den Mitgliedsbetrieben der 3-Länder-Freizeit-Arena, SuperSkiCard und Kitzbüheler Alpen Sommercard erbracht.
11. Tages- und Mehrtagestickets sowie Punktekarten (Gondelblock für Fußgänger) werden auf Chipkarten (Keycard) gegen eine Depotgebühr ausgegeben. Berg- und Talfahrten werden als Einmaltickets (Barcode/QR-Code) ohne Depotgebühr ausgegeben.
12. Mehrtages-Tickets sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig; eine Unterbrechung ist nicht möglich.
13. Mit dem Kauf eines namensbezogenen Tickets werden zu Kontrollzwecken, zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten beim namensbezogenen Ticket erfolgt zur Erfüllung des Beförderungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Verhinderung missbräuchlicher Kartennutzung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach Ende der Gültigkeitsdauer, gelöscht.
14. Die Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen Chipkarten erfolgt beim Chipkarten-Automaten bzw. bei einer unserer Kassen.
15. Der nachträgliche Umtausch sowie eine Verschiebung der Gültigkeitsdauer von Tickets sind nicht möglich.
16. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.
17. Für den Fall von Schlechtwetter, höherer Gewalt, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise, Betriebsunterbrechung, witterungsbedingte Betriebseinstellungen (einzelner oder aller Anlagen), Sperrung von Abfahrten, Überfüllung von Pisten und Parkplätzen, etc. besteht kein Anspruch auf eine (teilweise oder vollständige) Rückvergütung der Tickets, da die Gründe für derartige Einschränkungen, Störungen, etc. außerhalb des Einflussbereiches der Bergbahn Lofer GmbH liegen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison nicht um „Fixtermine“ handelt: Die tatsächlichen Betriebszeiten hängen insbesondere von der Witterung ab, daher besteht auch bei einem späteren Saisonbeginn oder einem vorzeitigen Saisonende kein Anspruch auf eine Rückvergütung.
a) Nach einem Skiunfall besteht für Saison- oder Jahreskarten in folgenden Fällen ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung:
· Sollte der Kunde die Saison- oder Jahreskarte bis zu diesem Zeitpunkt an weniger als 10 Skitagen genutzt haben, erhält er pro nicht in Anspruch genommenen Skitag (bis zu dieser Obergrenze von 10 Skitagen) eine Rückvergütung von 1/10 (ein Zehntel) des Kaufpreises der Saison- oder Jahreskarte erstattet. Beispiel: Der Nutzer hat eine Saisonkarte Winter erworben und sie vor dem Unfall an 7 Skitagen genutzt, daher erhält er eine anteilige Rückvergütung für die weiteren 3 Skitage = 3/10.
· Voraussetzung für diese (anteilige) Rückvergütung ist die unverzügliche Hinterlegung der Saison- oder Jahreskarte des Verunfallten an der Kassa des Unternehmens, bei welchem sie erworben wurde und die Beibringung einer ärztlichen Bestätigung.
· Ab 10 Skitagen gilt die Saison- oder Jahreskarte als vollständig ausgenutzt und es kann keine anteilige Rückvergütung mehr geltend gemacht werden.
b) Ist der Kunde durch eine schwere Verletzung oder Erkrankung, an der Ausübung des Skisports verhindert, besteht kein Anspruch auf Rückersatz von Mehrtageskarten. Die Liftgesellschaft behält sich aber, Kulanz halber, eine Rückvergütung der Kosten aufgrund eines Ski-/Snowboardunfalles nach jeweiligem Ermessen vor. Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung eines ortsansässigen Arztes. Die Verletzung ist umgehend bekannt zu geben.
18. Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie sowie sonstiger allgemeingültiger Gesetze und Verordnungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen. Der Kunde verzichtet im Fall von gegen ihn verhängten gerichtlichen oder Verwaltungsstrafen aufgrund des Verstoßes gegen geltendes Recht auf jeglichen Regress gegenüber der Bergbahn Lofer GmbH.
ONLINE TICKETS
19. Die erfolgreich durchgeführte Onlinebuchung stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden an die Bergbahn Lofer GmbH dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Buttons „Zahlen“ nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Bezahlung kann über Kredit-/Debitkarte (Visa, Mastercard) oder Samsung Pay erfolgen. Nach bestätigender Prüfung der Verfügbarkeit und der angegebenen Zahlungsdaten wird die Buchungsanfrage in einer Buchungsbestätigung per Mail beantwortet. Der Vertragsabschluss tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung ein. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch die Bergbahn Lofer GmbH im Kassasystem erfassten Daten.
20. Die Tickets können mittels übermittelten QR-Codes an der Pick-Up Box oder an den Kassen der Bergbahn Lofer abgeholt werden.
21. Online-Aufladungen bestehender Tickets können direkt am Drehkreuz der Seilbahn verwendet werden.
KONTROLLEN UND DATENSCHUTZ
22. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.
23. Tickets sind unseren Mitarbeitern bzw. Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann das Ticket gesperrt werden.
24. Tickets sind personenbezogen und nicht übertragbar. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.
25. Zum Zweck der Zutrittskontrolle und zur Verhinderung eines Ticketmissbrauchs wird beim erstmaligen Durchschreiten der Kontrollstelle/des Drehkreuzes ein Referenzfoto angefertigt, das von unseren Mitarbeitern mit den Fotos verglichen wird, welche bei jedem weiteren Durchschreiten angefertigt werden.
26. Die angefertigten Fotos werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gelöscht.
27. Für den Fall der Inanspruchnahme der Pistenrettung werden personenbezogene Daten zur Abwicklung und Dokumentation erfasst und ein anteiliger Betrag für die Gesamtkosten der Pistenrettung vorgeschrieben.
28. Personenbezogene Daten werden nur so weit gespeichert, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
29. Die Art und Weise der Anwendung dieser Zutrittskontrollen obliegt den jeweils verkaufenden Unternehmen.
30. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch die Bergbahn Lofer GmbH bleibt unberührt.
31. Bei festgestelltem Missbrauch ist das Seilbahnunternehmen berechtigt, das Ticket ersatzlos einzuziehen, die betroffene Person von der weiteren Beförderung auszuschließen und ein Aufzahlungsentgelt in der Höhe des jeweils gültigen Tagesskipasses Winter zum Volltarif zuzüglich eines Bearbeitungszuschlags von EUR 50,00 zu verrechnen.
ERMÄSSIGUNGEN
32. Grundlagen für den Erhalt eines ermäßigten Tickets (zB U25, Kinder, Familientickets etc.) sind sowohl unaufgefordert beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen.
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN UND PISTENREGELN
33. Die an den jeweiligen Seilbahnanlagen ausgehängten Beförderungsbedingungen und Gesetze sind von allen Kunden zu beachten.
34. Weiters haben Kunden die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Pistendienstes zu beachten.
35. Im Sommer sind entsprechende Verhaltensregeln, insbesondere der Umgang mit Weidetieren, zu beachten. Entsprechende Informationen, wie etwa die Gipfel Charta der Besten österreichischen Sommerbergbahnen finden Sie bei den Seilbahnstationen.
36. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.
37. Die Skipisten sind täglich ab 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr gesperrt und dürfen während dieser Zeit weder betreten noch befahren werden. Während dieser Sperrzeit erfolgt keine Gefahrensicherung. Es besteht Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche.
HAFTUNG
38. Eine Verantwortung bzw. Haftung besteht nur für den markierten Pistenbereich bzw. die geöffneten Seilbahnanlagen.
39. Im freien Skiraum sind Sie eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko unterwegs. Dort werden keine Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen; ausnahmsweise dennoch dort getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keine Verpflichtung für die Zukunft.
40. Wanderwege werden kontrolliert und gewartet, jedoch erfolgt die Benützung auf eigene Verantwortung.
41. Die Haftung der Bergbahn Lofer GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
42. Wir haften nicht für Schäden, die Ihnen durch Fehlverhalten Dritter entstehen.
43. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Ski- und Wandergebiet untersagt.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN – SALVATORISCHE KLAUSEL
44. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Bergbahn Lofer GmbH GF Josef Aichhorn Lofer 275 A-5090 Lofer +43 6588 8450
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Datenschutzerklärung
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