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Nur bei Mehrtagesskipässen.
Nur bei Skiunfall erfolgt eine Rückvergütung. Rückerstattet werden die vollen nicht benutzten Resttage.
Ein ärztliches Attest ist mit dem Skipass zur Rückverrechnung mitzubringen.
Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Bei Krankheit erfolgt keine Rückerstattung.






